Ro-FERRARA1:“Hallo Anja! Sie können, wenn Sie die Ablehnung schriftlich haben, natürlich Widerspruch gegen den Be”Mehr“Hallo Anja! Sie können, wenn Sie die Ablehnung schriftlich haben, natürlich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Dann wird alles nochmals geprüft werden. Ich drücke Ihnen die Daumen. Herzliche Grüße Ihr Dr. Robinson FERRARA [Link anzeigen]”Weniger