Jue-Marsch:“Hallo Puma04, einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose Nachkorrektur haben Sie nicht! Üblicherweise ”Mehr“Hallo Puma04, einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose Nachkorrektur haben Sie nicht! Üblicherweise werden bei einer Nachkorrektur die Sachkosten berechnet, d. h. die Klinik-, die Materialkosten und. ggf. die Anästhesiekosten, wenn Sie den Eingriff in Narkose wünschen! Mit freundlichen Grüßen Dr. Marsch”Weniger