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Nicola18: “Hallo Tina,

ich habe auch eine Folgekostenversicherung abgeschlossen und werde mich noch erkundigen”
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“Hallo Tina,

ich habe auch eine Folgekostenversicherung abgeschlossen und werde mich noch erkundigen, ob Implantatdrehungen unter die Leistungspflicht fallen. Ausgeschlossen sind bei mir z.B. Assymetrien und Formverschlechterungen, da könnte man mit etwas bösem Willen eine Drehung wohl dazuzählen, aber explizit sind sie nicht ausgeschlossen.

Vermutlich sind aus irgendeinem Grund Deine Implantate nicht eingewachsen und drehen sich nun. Nach meiner Information können die Gründe sowohl beim Chirurg (ev. Tasche zu groß präpariert?) als auch beim Patienten (zu wenig Schonung!) oder der Implantatoberfläche (glatt?) liegen. Mein Chirurg hat mir erklärt, wenn die Implantate nicht innerhalb des anfänglichen Heilungsprozesses einwachsen, ist irgendwann das "Zeitfenster" dafür vorbei, und die Implantattasche heilt halt ohne Einwachsen (hoffe, ich hab´ das so korrekt wiedergegeben). Von daher würde ich mich erneut bei Deinem oder einem anderen Arzt vorstellen. Gruß, Nicola”
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