Die Laserstraffung hatte ich bereits nach Ihrer”Mehr“Hallo Frau Berger,
nochmals danke für die Antwort.
Die Laserstraffung hatte ich bereits nach Ihrer ersten Antwort aus meinen Gedanken gestrichen...
Ich möchte ja eigentlich keinen Chirurgen mehr aufsuchen, der Zustand meiner Augenlider lässt anscheinend beide Methoden der OP zu.
Ich habe eigentlich jemanden gefunden, dem ich sehr vertraue, er bevorzugt jedoch die Methode von aussen aus den o.g. Gründen. Er will allerdings keine Haut wegschneiden (ist ja auch kein Überschuss da), sondern nur das Septum u. evtl. noch Muskeln straffen, weil das Ergebnis so genauer und besser sei. Sind die Risiken geringer, wenn so operiert wird, also keine Haut entfernt wird? Ich könnte es mir zumindest vorstellen.
Das nichts dauerhaft ist, kann ich mir vorstellen, ich wollte nur wissen, ob ein großer Unterschied zwischen beiden Methoden besteht. Können Sie mir das sagen?
Und noch eine Frage: Falls ausnahmsweise die Gesellschaftsfähigkeit 14 Tage nach der OP nicht wieder hergestellt ist (z.B. nach einem Urlaub), kann man dann arbeitsunfähig geschrieben werden?