die folgeversicherungen übernehmen die folgekosten medizinisch nicht notwendiger behandl”Mehr“guten tag,
die folgeversicherungen übernehmen die folgekosten medizinisch nicht notwendiger behandlungen. in der versicherung sind mediziniche problme aber keine probleme der optik oder ästhetik abgedeckt. deswegen ist es in der begründung für die korrektur wichtig, explizit die medizinischen probleme (schmerzen, spannung etc etc etc) zu schildern. formulierungen wie"patient leidet weil es so oder so aussieht" sind nicht zielführend. die grössten erfolge in diesem bereich haben wir mit begründungen durch hausärzte oder gynäkologen erzielt. ein operateur, der die primäre begründung anfertigt ist aufgrund des tunnelblicks der sachbearbeiter schon per se "verdächtig", und es wir ddann eher zögerlich genehmigt........, versuchen sie es also über ighren hausarzt oder gynäkologen und viel erfolg natürlch.ps: die korrektur eines bottoming outes könnte der operatuer auch zum selbstkostenpreis anbieten, dann braeuchten sie die versicherng nicht unbedingt, oder?