also aus Erfahrung von mir Selbst kann ich nicht sprechen, da ich eine BV hatte. Aber ich ”Mehr“Hi Elak,
also aus Erfahrung von mir Selbst kann ich nicht sprechen, da ich eine BV hatte. Aber ich habe 2 Freundinnen die eine Verkleinerung von Seiten der KK haben finanziert bekommen und eine die es selbst durchgezogen hat.
Meiner Erfahrung nach ist ÜG absoluter "Ausschlussgrund". Und dein BMI dürfte Knapp 28 betragen. Also Argument der KK, nach dem Abnehmen auf einen BMI von etwa 22, was immer noch nicht wirklich schlank ist (wären 60kg, also eine Abnahme von 15kg) könnte bzw. sollte auch die Brust ordentlich abnehmen. Danach wird bzw. würde sie vermutlich aufgrund ästhetischer Gründe operiert werden müssen, was die Kasse dann aber nicht mehr zahlen muss.
Was das Abnehmen betrifft, da wirst du wohl durchziehen müssen. Und zwar konsequent. Die Schilddrüse wird da kein Argument sein, da du eingestellt bist bzw. eingestellt wirst. Und mit wirklich gesunder Ernährung und der richtigen Menge an Sport sind 15kg definitiv machbar.
Ein Gerichtsprozess hätte bei der Ausgangslage wahrscheinlich wenig Erfolg und würde vermutlich mehr Geld kosten als die letztliche OP. Ich wünsche dir trotzdem viel Glück.