Miggi:“Hallo Lyka, über eine BDS kann ich Dir zwar keine Auskunft geben, aber ich kann Dir sagen, dass Du a”Mehr“Hallo Lyka, über eine BDS kann ich Dir zwar keine Auskunft geben, aber ich kann Dir sagen, dass Du auf jeden Fall einen Anspruch auf Einsichtnahme in Deine Patientenakte hast, einschließlich Aufzeichnungen über Vorgespräche. Die anfallenden Kosten für Kopien sind von Dir zu tragen, was ja allerdings nicht so viel sein kann. Ich würde jedem in einem solchen Fall raten, persönlich dort zu erscheinen, möglichst mit einer Begleitperson als Zeuge und die Unterlagen zu fordern. Ärzte haben wohl die Angewohnheit, wenn nicht alles richtig gelaufen ist, nachträglich Änderungen in den Aufzeichnungen vorzunehmen, um mögliche Behandlungsfehler zu vertuschen. Habe ich leider selbst erlebt, sonst hätte ich es auch nicht geglaubt. Bei mir wurden selbst die Fotos bearbeitet und das noch ziemlich miserabel. Viel Glück Miggi.”Weniger