suca:“Auch bei einem Schlichtungsverfahren, das durch den betroffenen Patienten beantragt wird, muss der b”Mehr“Auch bei einem Schlichtungsverfahren, das durch den betroffenen Patienten beantragt wird, muss der betroffene Arzt zustimmen. Tut er das nicht, so wird das Verfahren eingestellt, bevor es überhaupt begonnen hat. Die Herausgabe der Benennung seiner Haftpflichtversicherung kann der Arzt ablehnen (dann kann man sich wenigstens schon mal dneken, warum). Gutachter können selbst gegen Gutachter aussagen (habe ich auch schon erlebt, wenn auch in einem ganz anderen Bezug) , Recht haben in Deutschland heißt leider nicht automatisch, Recht bekommen.
Manch einer rechnet aber auch in unserer so modern geprägten Welt nicht mehr damit, dass alle Menschen einmal sterben müssen, da nützt es auch nicht, wenn man viel Geld angehäuft hat, denn das letzte Hemd hat bekanntlich keine Taschen. Und letztendlich müssen wir alle für unsere Taten vor einem göttlichen Gericht gerade stehen. Kein Trost für Atheisten, aber vielleicht für alle anderen. Liebe Grüße”Weniger