Jue-Marsch:“Hallo Alma, die Nachbehandlung nach einer Operation gehört zu den Pflichten des Operateurs! In jedem”Mehr“Hallo Alma, die Nachbehandlung nach einer Operation gehört zu den Pflichten des Operateurs! In jedem Fall ist der von Ihnen beschriebene Zustand behandlungsbedürftig! Deshalb sollten Sie den Operateur nicht aus der Behandlungspflicht entlassen! Viel Erfolg! Dr. Marsch”Weniger