soweit man Ihren Ausführungen entnehmen kann, ist Ihre Krankenkasse für die Kosten eine”Mehr“Hallo Mimi,
soweit man Ihren Ausführungen entnehmen kann, ist Ihre Krankenkasse für die Kosten einer Nachkorrektur nicht zuständig.
In der Regel übernimmt ein Arzt keine Gewährleistungspflicht, Sie haben in der Regel auch keine Garantie auf ein Wunschergebnis.
Mein Rat wäre: Gehen Sie zu Ihrem Operateur und fragen Sie ihn, ob er aus Kulanz Ihnen entgegen kommt und eine weitere Korrektur durchführt.
Einen Arzt auf "Schadensersatz" zu verklagen, weil Sie unglücklich sind oder sich im Moment keine OP leisten können halte ich für mehr als unangebracht.