Lisaluder:“Hallöchen, danke für eure Antwort. Ich habe die Einwilligungserklärung bei der ersten Behandlung übe”Mehr“Hallöchen, danke für eure Antwort. Ich habe die Einwilligungserklärung bei der ersten Behandlung über Hyaluron (vor 2 Jahren, da ging auch alles gut) unterschrieben. Bei der 2 Behandlung habe ich gar nichts unterschrieben. Die HP hat auch erst nach mehrmaligem nachfragen meines Anwaltes zugegeben, daß etwas anderes gespritzt wurde. Also Beweiß (wichtig) habe ich. Die HP meint,´sie hätte über Hyaluron allgemein aufgeklärt und nicht speziell über Hyaluron was natürlich nicht stimmt. Auf der Internetseite des Kosmetikinstitutes stand ausdrücklich: Die HP arbeitet ausschliesslich mit Hyaluron.- (Das habe ich gesichert und das ist auch ein Beweis) Die HP meint jetzt noch, ich hätte mich trotzdem auch mit Hyaluron spritzen lassen. Und das ist jetzt die Streitfrage. (Hätte ich natürlich nicht, weil Hyaluron total unbekannt ist und in Deutschland sehr sehr wenig verbreitet.) Bei der Gerichtsverhandlung kann ich im schlimmsten Falle nur verlieren. Aber ich denke, der HP war/ist das eine ordentliche Lehre, daß das so nicht geht. Natürlich war alles wegen dem Geld,- Da ist halt mehr verdient. Und wer weiss, mit wieviel Leuten das noch gemacht wurde.- Sauerei. !!