lilienfrau:“danke, schmitti, aber ich meine die Lohnfortzlg. für den Arbeitgeber. Der AG kann bei der KK eine Ve”Mehr“danke, schmitti, aber ich meine die Lohnfortzlg. für den Arbeitgeber. Der AG kann bei der KK eine Versicherung abschließen (U1), dann bekommt er einen Großteil bei Krankmeldung des AN ersetzt, ab dem 1.Tag.
oder anders ausgedrückt: hat Euer Arzt bei der Krankmeldung die PIP-Geschichte angegeben und die KK hats geschluckt?