die Behandlung der funktionellen Beschwerden fällt sicherlich in die Zuständi”Mehr“Guten Tag gigolo1402,
die Behandlung der funktionellen Beschwerden fällt sicherlich in die Zuständigkeit und Kostenübernahmepflicht Ihrer Krankenkasse.
Die Entfernung des Höckers müssen Sie ev. mit einer Zuzahlung selbst finanzieren.
Suchen Sie sich einen Operateur, der viel Erfahrung hat in der Behandlung von funktionellen und ästhetischen Problemen. und lassen Sie sich ein Kostenplan erstellen. Sicher ist es nicht ungünstig, wenn der Operateur eine Kassenzulassung besitzt, dann können zumindest Teilkosten über die Krankenkasse geltend gemacht werden, da es sich in Ihrem Fall zumindest auch um dokumentierte Unfallfolgen handelt.