Jue-Marsch:“Hallo Karim, wenn Sie nachweisen können, dass Sie nicht über den Ablauf der Op vollständig aufgeklär”Mehr“Hallo Karim, wenn Sie nachweisen können, dass Sie nicht über den Ablauf der Op vollständig aufgeklärt worden sind, oder dass die Operateurin Fehler gemacht hat, dann haben Sie Chancen per Gericht eine Entschädigung zu erhalten. Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, könnte allerdings ein solches Verfahren für Sie teuer werden! Zunächst sollten Sie sich mit dem Op-bericht bei einem erfahrenen Nasenoperateur vorstellen und sich die Aussichten erkären lassen. Viel Erfolg! Mit freundlichen Grüßen Dr. Marsch”Weniger