Jana27:“Hallo Ina, hast du denn schon mal einen Antrag nach §52 SGB V bei deiner Krankenkasse eingereicht? D”Mehr“Hallo Ina, hast du denn schon mal einen Antrag nach §52 SGB V bei deiner Krankenkasse eingereicht? Danach müssen die Krankenkassen eine Zumutbarkeitsprüfung der Eigenleistung durchführen. Diese ist dann abhängig davon, ob du ledig oder verheiratet bist, ob und wieviele Kinder du hast und richtet sich nach deinem Einkommen. Da ich noch Studentin bin und nur einen Nebenjob habe muss ich zu meiner OP gerade mal 222,99 € zuzahlen. Jedenfalls für die Kosten der Entnahme. Da ich mich jedoch in dem Krankenhaus operieren lasse in dem ich damals Rofil eingesetzt bekommen habe, ist das KH so kulant und berechnet auch nur die Entnahme. Also sind die 222,99 € meine vollen Kosten zur Wechsel-OP. Und damit kann ich hervorragend leben!