Fr-Hesler:“Man kann nur gegen Unrecht vorgehen, wenn man dagegen klagt, so ist das in einem Rechtsstaat. Der Ge”Mehr“Man kann nur gegen Unrecht vorgehen, wenn man dagegen klagt, so ist das in einem Rechtsstaat. Der Gesetzgeber hat hier nach der Ansicht von vielen Juristen einen voreiligen Schnellschuss abgegeben, der einer Überprüfung durch das Verfassungsgericht wohl nicht standhalten kann. Ich habe darüber schon mit dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes gesprochen, der sagte, dass so ein Fall beim Gericht wohl zur Entscheidung angenommen würde. Diese Klage kann aber nur ein betroffener anstrengen. Dr. Fw. von Hesler”Weniger