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Ma-Wolter: “hallo schnecke.

bei einer operation, auch einer aesthetischen, handelt es sich immer noch nicht um ”
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“hallo schnecke.

bei einer operation, auch einer aesthetischen, handelt es sich immer noch nicht um einen werkvertrag, bei dem sie ein bestimmtes ergebnis erwarten koennen, sondern der vertrag geht nur ueber die leistung/operation an sich. rein rechtlich koennte mm fuer eine korrektur also sogar das volle honorar einer straffung verlangen. logisch ist das, wenn man sich ueberlegt, dass ein arzt der krebspatienten operiert, ansonsten ja in vielen faellen gar nicht bezahlt wuerde, nur weil der krebs wiederkommt. da die aetshtetische chirurgie aber eben in einer gewissen grauzone liegt. bieten die meisten aerzte eine korrektur zu selbstkosten an, ohne erneut daran zu verdienen. nur wenn der arzt zum beipsiel implantate vertauscht oder einen anderen ganz offensichtlichen fehler gemacht haette, waere eine ganz kostenlose korrektur normal. gerne koennen sie mir bilder an drwolter@[Link anzeigen] schicken, zusammen mit ihren groesse, gewicht, ubu, bh groesse und dem gewuenschten ergebnis und der ausgangslage. ich werde ihnen dann meine einschaetzung gebe, soweit vom comp aus moeglich.

mit freundlichen gruessen

dr. wolter berlin/zueirch

[Link anzeigen]”
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