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Clubbie: “Die Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes ist nicht entfernt, nur auf der Internetseite verschoben:” Mehr “Die Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes ist nicht entfernt, nur auf der Internetseite verschoben: [Link anzeigen]
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"Patientinnen, bei denen aufgrund einer Erkrankung der Wiederaufbau der Brust als Kassenleistung, z. B. in Folge einer Brustkrebs-Operation, notwendig war, bekommen auf Kassenkosten nach der medizinisch notwendigen Entfernung des schadhaften Implantats erneut ein Brustimplantat eingesetzt. Patientinnen, bei denen das Brustimplantat nicht aus medizinischen, sondern aus ästhetischen Gründen als Selbstzahlerinnen, also als typische Schönheitsoperation, eingesetzt wurde, können ebenfalls mit ihrer Versichertenkarte zum Arzt gehen, sich untersuchen und das schadhafte Implantat entfernen lassen. Es gibt aber die gesetzliche Vorgabe (§ 52 Abs 2 SGB V), dass die Krankenkassen die Frauen an den dadurch entstandenen Kosten beteiligen müssen."


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