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suca: “"Für Krankenakten stationärer Patienten gelten Aufbewahrungsfristen von 30 Jahren, für Krankenakten ” Mehr “"Für Krankenakten stationärer Patienten gelten Aufbewahrungsfristen von 30 Jahren, für Krankenakten ambulanter Patienten von zehn Jahren."
@ Frau Dr. Berger, stimmt das?
Dann sollte man sich ja niemals ambulant operieren lassen???”
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