suca:“"Für Krankenakten stationärer Patienten gelten Aufbewahrungsfristen von 30 Jahren, für Krankenakten ”Mehr“"Für Krankenakten stationärer Patienten gelten Aufbewahrungsfristen von 30 Jahren, für Krankenakten ambulanter Patienten von zehn Jahren." @ Frau Dr. Berger, stimmt das? Dann sollte man sich ja niemals ambulant operieren lassen???”Weniger