Sonnenschein0692:“Hallo zusammen, wurde von meiner KK 2 x (nach Antrag und nach Widerspruch) zum MDK geschickt - 2 x A”Mehr“Hallo zusammen, wurde von meiner KK 2 x (nach Antrag und nach Widerspruch) zum MDK geschickt - 2 x Ablehnung. Es wurde jedes Mal behauptet, es gäbe keine Garantie dafür, dass eine OP meine Beschwerden abschaffen würden. Habe mir dann einen Anwalt (Fachanwalt für Sozialrecht) genommen und der hat ein nettes Schreiben mit einer Auflistung von Urteilen und Gutachten, die die Annahme der KK widerlegten , aufgesetzt und siehe da, die KK übernimmt die Kosten. Bin am 15.12.11 operiert worden und habe SOFORT ein Besserung gespürt. Empfehle wirklich allen, die wirklich körperliche Probleme haben (die OP ist nicht unbedingt ein "Klacks"), sich gegen eine Ablehnung zu wehren. Ich habe bei der 2. MDK-Untersuchung auch unmissverständlich klar gemacht, dass ich bis vor das Sozialgericht gehen würde. Die Kosten des Anwalts hat übrigens auch die KK zahlen müssen.”Weniger