bei fillern also sogenannten füllmaterialien verhält es sich wie folgt: sie werden meine”Mehr“guten tag,
bei fillern also sogenannten füllmaterialien verhält es sich wie folgt: sie werden meiner kenntnis nach als sog. medizinprodukte eingestuft und nicht als medikamente. eine "zulassung" erfolgt in diesem falle lediglich anhand des nachweises , daß das produkt keimfrei gemäss gewissen richtlinien hergestellt wurde. es ist kein nachweis hinsichtlich der testung bei patienten erforderlich.