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Jue-Marsch: “Hallo,
grundsätzlich sollte eine Nasenkorrektur nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres vorgenomme”
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“Hallo,
grundsätzlich sollte eine Nasenkorrektur nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres vorgenommen werden, da erst dann das Nasenwachtum abgeschlossen ist! Wenn man die Nase vorher operiert, ist es möglich, dass sie sich in einem Wachtumsschub stark verändert, so dass eine weitere Op notwendig ist!
Da es sich um eine medizinisch nicht notwendige Operation handelt, abgesehn von der nasenscheidewandkorrektur, ist eine solche Operation normalerweise nicht kostenlos.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marsch”
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