ich muß noch mal genau nach ”Mehr“Sehr geehrter Herr Dr. Marsch,
vielen Dank Für ihre schnelle Antwort.
ich muß noch mal genau nach fragen, sie haben geschrieben. (Die Kosten hierfür oder auch für ein Gutachten sind nicht von der Krankenkasse zu erstatten! )
die Kosten für das Gutachten was der Kinderarzt erstellt wird nicht von der Krankenkasse erstattet, das habe ich so weit richtig verstanden. bei der formilierung: Die Kosten hierfür soll das heißen das die Krankenkasse die Kosten für die OP auch nicht übernehmen?