Jue-Marsch:“Hallo, es reicht, wenn Ihr Kinderarzt Ihnen eine Bescheinigung ausstellt, dass Ihr Kind auf Grund de”Mehr“Hallo, es reicht, wenn Ihr Kinderarzt Ihnen eine Bescheinigung ausstellt, dass Ihr Kind auf Grund der abstehenden Ohren psychisch veändert ist. Die Kosten hierfür oder auch für ein Gutachten sind nicht von der Krankenkasse zu erstatten! Viel Erfolg! MfG Dr. Marsch”Weniger