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Jue-Marsch: “Hallo Netti,
die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Kosten für eine Ohrmuschelkorrektur zu ü”
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“Hallo Netti,
die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Kosten für eine Ohrmuschelkorrektur zu übernehmen! Sie sollten ein ärztliches Attest von ihrem Kinderarzt bei derKrankenkasse vorlegen, in dem die psychische Notwendigkeit bescheinigt wird. Dann bestehen gute Aussichten, dass die Kass die Kosten für eine ambulante Operation übernimmt
Viel erfolg!
MfG
Dr. Marsch”
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