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Globuli: “Hallo,
es ist so, wie Eliza28 sagt. Eine Arbeitsunfähigkeit nach einer nicht medizinisch indizierten”
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“Hallo,
es ist so, wie Eliza28 sagt. Eine Arbeitsunfähigkeit nach einer nicht medizinisch indizierten Brustvergrößerung ist eine selbstverschuldete Krankheit. Da muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten. Das höchst der Gefühle wäre eine unbezahlte Freistellung.
Es gab sogar mal eine Diskussion, ob der Arbeitgeber nach Unfällen durch Extremsport Lohnfortzahlung leisten muss, weil man ja eigentlich selbst Schuld hat, wenn man sich in so eine gefährliche Situation begibt.
Es ist also schon ein bisschen geschummelt (um nicht zu sagen: Betrug!!!), wenn man sich nach einer Brustop wegen was anderem krank schreiben lässt. Aber Kopfweh kann man ja immer mal haben... .

L.G. Globuli”
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