Jue-Marsch:“Hallo, von der Redaktionsleitung sind wir gehalten, keine Berwertungen oder Empfehlungen von Patient”Mehr“Hallo, von der Redaktionsleitung sind wir gehalten, keine Berwertungen oder Empfehlungen von Patienten abzugeben. Das Honorar für eine Ohrkorrektur - einschließlich der Nachbehandlung - von den gesetzlichen Krankenkassen deckt bei weitem nicht die Kosten, die dem Operateur entstehen! Sie können aber einen Kostenvoranschlag von Ihrem Wunschoperateur zusammen mit der Bescheinigung Ihres Kinderarztes und der Psychotherapeutin Ihrer Krankenkasse einreichen - vielleicht übernehmen sie die Kosten oder beteiligen sich wenigstens daran. Viel Erfolg! MfG Dr. Jürgen Marsch”Weniger