1. Grundsätzlich sollten die Kran”Mehr“Hallo Herz des Drachen,
ich erlaube mir mal dazu etwas zu sagen:
1. Grundsätzlich sollten die Krankenkassen bei einem E bis F Cup eigentlich zahlungspflichtig sein.
2. Ein E oder F Cup mit einem Unterbrustumfang von 110 bis 115 cm bei einer körpergröße von 160 cm ist ein klares Zeichen von ausgeprägtem Übergewicht!!!
Jetzt nicht gleich hohen Blutdruck bekommen;-)
Es macht durchaus Sinn, zunächst das Körpergewicht zu reduzieren, um dann die Brustverkleinerung durchzuführen. Du kannst davon ausgehen, dass die Haut nicht entsprechend mitschrumpfen wird.
Aber: Wenn Du auf ein halbwegs akzeptables Körpergewicht gekommen bist, und dabei sollte maximal eine sieben vorne stehen, besser eine 6, dann sind die ästhetischen ergebnisse wesentlich besser, die Risiken geringer, und die Krankenkassen wesentlich eher bereit die Kosten zu übernehmen.
Andererseits konnte auch klar gezeigt werden, dass das körpergewicht anch einer Brustverkleinerung meist erheblich sinkt, da die Patientinnen sich hiernach deutlich besser bewegen können und ein neues Körpergefühl erhalten und Sport treiben.
der erste weg ist der schwerere aber der Bessere.”Weniger