Es ist üblich, dass sie bei einer Korrektur fuer die anfallenden kosten, nicht ab fue”Mehr“Hallo Sophia.
Es ist üblich, dass sie bei einer Korrektur fuer die anfallenden kosten, nicht ab fuer die ärztliche Arbeit (die rein rechtlich auch berechnet werden duerfte) bezahlen muessen. Eine oertliche betaeubungsmittel ist zwar möglich, empfehlen wuerde ich sie aber in dem geschilderten Fall eher nicht...