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elvis: “Hallo zusammen,

auf Grund von Schmerzen in der Brust habe ich eine Untersuchung machen lassen, bei ”
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“Hallo zusammen,

auf Grund von Schmerzen in der Brust habe ich eine Untersuchung machen lassen, bei im Rahmen einer Mammographie eine Gynäkomastie in beiden Brüsten festgestellt wurde. Daraufhin wurde eine beidseitige Exzision der Drüsenkörper empfohlen. Bei der operativen Entfernung wurde zudem eine angleichende Fettabsaugung vorgenommen.
Ohne vorher eine Kostenübernahme der Beihilfe und der Krankenversicherung einzuholen, habe ich die OP durchführen lassen und die kompletten Kosten von rund 2.800,00 Euro vorgestreckt.
Als ich nun die Rechnung der Beihilfe und der Krankenversicherung zugeschickt habe, wurde eine Erstattung mit der Begründung abgelehnt, dass keine begründete medizinische Notwendigkeit für die operative Behandlung erkennbar ist. Und das obwohl ich eine Bescheinigung vorgelegt habe, wonach die operative Entfernung zum sicheren Ausschluss bzw. Vorbeugung der Entwicklung einer bösartigen Brustdrüsenerkrankung notwendig war.
Was kann ich nun tun, um die Kosten dennoch erstattet zu bekommen? Hilft vielleicht ein Rechtsanwalt und wenn ja, an welchen müsste ich mich da wenden? Welche Rechtsschutzversicherung würde hierfür gegebenenfalls zuständig sein?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!

Mit freundlichem Gruß
Klaus Naues”
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