Ma-Wolter:“...noch als ergänzung: meiner auffasung nach gehört sowohl die geplante implantatgröße(n) wie natürl”Mehr“...noch als ergänzung: meiner auffasung nach gehört sowohl die geplante implantatgröße(n) wie natürlich auch der hersteller und die form, die lage und der zugangsweg auf den aufklärungsbogen. damit haben sie dann auch eine schriftliche bestätigung. soweit ich weiß ist das aushändigen eines implantatausweises pflicht - so ist es bei herzschrittmachern und hüftprothesen, brustimplantate werden hier keine ausnahme sein. sollte es keine absolute vorschrift sein, haben sie aber auf jeden fall das recht, ihren ausweis mit den aufklebern der implantate einzufordern. auf dem ausweis sollte neben den registriernummern/klebern der implis auch stehen, wann die implante eingelegt wurden und wohin (ubm/übm).