vor 10 jahren hätte die kasse bei psychischer indikation evtl. noch die 1.-operation od”Mehr“hallo geli.
vor 10 jahren hätte die kasse bei psychischer indikation evtl. noch die 1.-operation oder einen teil davon bezahlt, heute ist das die große ausnahme. ab april ´07 werden kassen ausdrücklich auch nicht mehr die folgen einer schönheits-op übernehmen, bereits jetzt werden solche leistungen aber meistens abgelehnt. nach ihrer schilderung haben sie eine kapselfibrose, die die beschriebene verhärtung der brüste verursacht - so lange sie keine schmerzen haben und die brust nicht deutlich verformt ist, muß aber keine korrektur erfolgen. insofern wäre eine kontrolle beim brustchirurgen sicher sinnvoll, um zu wisen, woran sie sind. am besten lassen sie sich dort kontrolliereb, wo sie vor 10 jahren operiert wurden. dieser arzt sollte noch ihre unterlagen haben und kennt den verlauf besser als andere. selbst wenn er zu einer korrektur rät, müssen sie dem rat ja nicht folgen, insofern rate ich in jedem fall zur kontrolle. wenn nötig, wird ihnen ihr operateur eine korrektur häufig zumindest günstiger anbieten, als eine erst-op, auch wenn die wechsel-op, wie sie vermuten, schwieriger ist und meist etwas länger dauert, als eine reine vergrößerung. ein auf brustvergrößerungen spezialisierter arzt wird einen solchen eingriff aber problemlos durchführen können, so daß sie sich hier nicht besonders sorgen müssen.
ich wünsche ihnen alles gute, mit freundlichen grüßen