im Grunde ist das Vorgehen bei der PKV genau wie bei der GKV. Auch hier müssen Sie”Mehr“Hallo splitrock,
im Grunde ist das Vorgehen bei der PKV genau wie bei der GKV. Auch hier müssen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung stellen, wobei das Einreichen der Gutachten die Sie haben notwendig ist. Wenn Ihre Gynäkologin es beführwortet kann Sie Ihnen sicherlich auch nochh ein Gutachten schreiben. Bei der Größe Ihrer Brust und dem zu erwartenden Resektionsgewicht von 1000g/Seite haben Sie sicher gute Chancen. Die Privaten Versicherungen sind ehr etwas großzügiger als die Gesetzlichen Kassen, aber es kommt immer auf den Gutachter des Medizinischen Dienstes an, auch das ist bei beiden (GKV und PKV) gleich.Fa Sie können entweder Ihre utachten direkt bei Ihrer PKV einreichen oder vorher noch zu einem PcC gehen, der hnen evt. noch ein weiteres Gutachen schreibt. Je mehr desto besser!
Fall die PKV ablehnt können Sie Einspruch einlegen. Wenn es erneut abgelehnt wird kann man es nur über einen Anwalt versuchen, einzuklagen. Das ist allerdings ein langer und kostenlastiger Ablauf. Der Anwalt ist im Zweifelsfall auf Dauer teurer, als die OP selbst zu zahlen, es kann sich auch über 1-2 Jahre ziehen und eine Garantie haben Sie auch nicht! Falls später Korrekturen wg. Form oder Asymmetrie notwendig sind sind das meist geringe Koste, Ihr Operateur sollte so etwas gegen geringe Kosten durchführen (klären Sie as mit Ihrem PC vo der OP!) Bei schwerwiegenden Komlikationen treten bei "Schönheitsoperationen" die Kassen nicht ein, in Ihrem Fall ist es aber- egal ob die Kasse es bezahlt oder Sie selbst- nicht zwingend eine "Schönheitsoperation", da kommt es immer auf die Dokumentation und Argumentation des Arztes an.
Wie gesagt, bei der Größe Ihrer Brust haben Sie gute Chancen, bevor Sie sich über alle Eventualitäten den Kopf zerbrechen stellen Sie den Antrag bei Ihrer PKV .....ich drüück die Daumen!!