also die Behandlung "normale Nasenscheidewandbegradigung" ist - ebenso wie eine Korrek”Mehr“Hallo Molly,
also die Behandlung "normale Nasenscheidewandbegradigung" ist - ebenso wie eine Korrektur dieser operativen Intervention - eine medizinisch indizierte Behandlung und fällt damit in die Leistungspflicht der Kassen und Krankenversicherungen. Falls die 1000 Euro Zuzahlung geleistet wurden, um auch die äußere Nase zu verändern, sollten Sie mit dem Behandler genau besprechen, wie die Korrektur berechnet wird, falls hier das Mißlingen konstatiert wurde. Falls es sich um denselben Operateur handelt, bei dem also schon 2 mißlungene - und nun schon mindestens 2 weitere notwendige Operationen angekündigt wurden, sollten Sie über einen Wechsel, oder zumindest eine zweite Meinung nachdenken.