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Ma-Wolter: “Hallo monique/jaebschen.

Es ist schade, das zu lesen. Gundsaetzlich ist ein Arzt nicht verpflichtet”
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“Hallo monique/jaebschen.

Es ist schade, das zu lesen. Gundsaetzlich ist ein Arzt nicht verpflichtet, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. Dennoch wird ein Chirurg, besonders in der aetshteischen Chirurgie, natuerelich wollen, dass seine Patienten zufrieden sind. Daher werden Korrekturen in aller Regel grosszuegig angeboten. In aller Regel muessen die Pat. Dabei die anfallenden kosten tragen. Wenn natuerlich etwas anderes operiert wurde, als (schriftlich?!?) vereinbart, kann die Lage auch rechtlich anders zu ihren Gunsten sein. Grundsaetzlich sollte vor der op genau festgelegt werden, was gemacht wird, welche implis ueber welchen Zugang wo hingelegt werden. All das sollte auf dem aufklaerungsbogen vermerkt werden. Fuer sie jetzt leider zu spaet, fuer andere aber ein wichtiger Hinweis! Jetzt sollten sie mit einer Begleitperson als zeugen zum Arzt gehen und das weitere vorgehen besprechen. Eine Korrektur wird allerdings in aller Regel frühestens nach 4-6 Monaten durchgefuehrt, das muessen sie bedneken.
Alles gute.

Mit freundlichen gruessen

Dr. Wolter

Ww[Link anzeigen]”
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