Es gibt naemlich gesetzliche richtlinien fuer stornogebuehren.ich ”Mehr“Das ist ein interessantes thema,
Es gibt naemlich gesetzliche richtlinien fuer stornogebuehren.ich weiss das weil wir ein paar patienten hatten die eine aufwendige op in auftrag gegeben haben, nur um diese op dann ein paar tage vorher abzusagen. Also stornogebuehren koennen nur erhoben werden wenn plausibel gemacht werden kann, dass in dieser zeit kein erstzpatient gefunden werden kann. Dei einer hocelektiven op wird das innerhalb einer woche knapp denn die leute nehmen ja urlaub etc, aber bereits innerhalb zwei wochen wird es dann nicht so knapp. Wir haben damals nach ruecksprache mit dem juristen einen stufenplan erstellt, also was passiert wenn drei wochen vor op abgesagt, was ist wenn zwei wochen vor op abgesagt was ist wenn eine woche vor op abgesagt, etc. Das mit den stornogebuehren ist interessant. Wenn sie wollen liebe chanel, koennen sie uns einmal mehr darueber berichten.