Jue-Marsch:“Hallo Andrea, eine Nasenkorrektur sollte nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werd”Mehr“Hallo Andrea, eine Nasenkorrektur sollte nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden, da erst dann das Nasenwachstum abgeschlossen ist! Dann besteht die Möglichkeit, mit einem psychologischen Gutachten einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse zu stellen. Geduld - Geduld! Mit freundlichen Grüßen Dr. Marsch”Weniger