die OP nennt sich Entfernung von Xanthelasmen und wird gemäß der Gebührenordnung für ”Mehr“Hallo Stina,
die OP nennt sich Entfernung von Xanthelasmen und wird gemäß der Gebührenordnung für Ärzte als Privatleistung berechnet. Der Gebührenrahmen bemisst sich nach dem Befund. Damit Sie weder zu viel bezahlen noch zuwenig medizinische Leistung erhalten, müsste ich den Befund sehen, bevor ich Ihnen sagen kann, welchen Wert die Behandlung hat.