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Ju-Frucht: “
Wenn der MDK die Kostenübernahme ablehnt kann man Einspruch einlegen, was Sie ja anscheinend getan ”
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Wenn der MDK die Kostenübernahme ablehnt kann man Einspruch einlegen, was Sie ja anscheinend getan haben, da Sie von 2 Ablehnungen sprechen.

Ich habe auch schon die unglaublichsten Dinge gehört, was die Ärzte beim MDK von sich geben und bin ehrlich gesagt bestürzt, das ein Arzt so redet!
Nach zwei Ablehnungen haben Sie auf normalem Weg kaum eine Chance. Sie können sich höchstens einen Anwalt nehmen und es mit der Krankenkasse vor Gericht austragen. .....Oder Sie müssen die Kosten für die Operation selbst tragen:-(

Es gibt grobe Richtlinien (an die sich aber auch nicht jeder hält). Meistens besagt es, dass mindestens 500g Gewebe/ Seite entfernt werden müssen, oder das ein Prozentualer Anteil der Brust entfernt werden muss. Wenn ein Arzt sagt, es sei keine medizinische sondern eine Ästhetische Operation, kann ich aus der Ferne leider auch nicht beurteilen, ob es medizinisch notwendig ist. In vielen Ländern werden Brustverkleinerungen gar nicht mehr von der Krankenkasse übernommen, ich fürchte das droht in Deutschland auch sehr bald!

Ich drücke die Daumen, dass alles gut ausgeht,

herzliche Grüße

Dr. J. Frucht”
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