Ro-FERRARA1:“Hallo loony! Leider ist es das sog. Hoheitsrecht der Krankenkasse Ihren Antrag direkt abzulehnen. De”Mehr“Hallo loony! Leider ist es das sog. Hoheitsrecht der Krankenkasse Ihren Antrag direkt abzulehnen. Der MDK ist ein eigener ärztlicher Dienst der jeweiligen Krankenkasse. Dies entscheidet dann insofern jede Krankenkasse wieder selbst, ob Sie zur MDK-Begutachtung eingeladen werden oder nicht. Ist dies der Fall, wäre schon einmal eine Hürde geschafft. Dann kommt es hier wieder ganz individuell auf den Arzt an, der Sie begutachtet. Auch ist es die übliche Vorgehensweise einer Krankenkasse bei Übergewicht die Gewichtsreduktion zu verlangen. Aus meiner eigenen Praxis habe ich eine Pat., die jetzt schon jahrelang mit der Krankenkasse prozessiert, da sie alle Vorgaben, wie Gewichtsreduktion (früher ca. 150 kg - jetzt 68 kg), Krankengymnastik, Sport uuu. wirklich konsequent eingehalten hat und die Krankenkasse sich nach wie vor weigert, die zugesagten OP's zu übernehmen. Von wem hatten Sie alles Attest erhalten? Gut wäre ein Attest von Ihrem Gynäkologen, Hausarzt, Orthopäden und Physiotherapeuten. Dann alles zusammen persönlich beim dem zuständigen Sachbearbeiter der Krankenkasse abgeben. Einen schönen Tag wünscht Dr. Robinson FERRARA [Link anzeigen]”Weniger