es kommt ein wenig auf ihren befund an, und auf das, was sie schriftlich mit dem arzt ausgem”Mehr“hallo!
es kommt ein wenig auf ihren befund an, und auf das, was sie schriftlich mit dem arzt ausgemacht haben. wenn es sich um einen geringen größenunterschied handelt, werden sie wohl wenig anspruch auf korrektur durchsetzen können. das ist jetzt die juristische seite. es gibt aber noch eine andere seite: jeder operateur möchte zufriedene patienten und nicht jemand, der durch den oprt läuft und "mault". das vertreibt nämlich andere patienten. insofern haben die allermeisten operateure interesse, ihnen bei ihren wünschen und der umsetzung entgegenzukommen.
des weiteren müssen sie erst 3 monate abwarten bevor man das endergebnis sicher beurteilen kann. ich habe für meine patienten zwei "Frankfurter Mantras " erfunden, die die gerade beschriebenen sachverhalte wiederspiegeln und so oft wie möglich täglich rezitiert werden sollten:
" alles schriftlich vereinbaren, alles schriftlich vereinbaren..." und "frühestens nach 3 monaten, frühestens nach 3 monaten...." in diesem sinne: bitte noch etwas geduld!