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Ma-Wolter: “hallo suca.

getty hat grundsätzlich sicher recht, dennoch macht es schon sinn, dinge schriftlich zu”
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“hallo suca.

getty hat grundsätzlich sicher recht, dennoch macht es schon sinn, dinge schriftlich zu fixieren, auch weil dann allen klar ist, was dann damals gesagt wurde. ich garantiere, daß ich korrekturen in den ersten 2 jahren ohne arzthonorar operiert werden, nur die anfallenden kosten von der patientin getragen werden müssen. da die meisten die versicherung abschleißen, betrifft das also vor allem das 2. jahr, im ersten wäre dann ja eh fast alles abgedeckt. nur bei der erneuten vergrößerung, vor allem, wenn kleinere implis gewählt wurden, als von mir empfohlen, berechne ich ein reduziertes honorar. das alles hat die patientin schriftlich und ich würde mich auch daran halten, wenn ich es nur gesagt hätte und es keinen "vetrag" gäbe (ganz im sinne von getty). ich schreibe übrigens auch immer genau auf, was ich mache (lage, schnitt, größe der implis). nicht nur um einen vertrag zu haben, sondern einfach wiel ich von einer patientin gelernt habe, daß in der aufregung der beratung nur ca. 17% dessen was ich sage erinnert werden...
was die zeitliche beschränkung angeht: irgendwie muß es begrenzt werden, die versicherung hat halt ein jahr vorgegeben -allerdings sind bis dahin auch die allermeisten komplikationen aufgetreten oder haben sich wenigstens angedeutet, so daß es nicht wirklich einen druck gibt, sich zu entscheiden. und was das besprechen von korrekturen angeht: das gehört, wenn vielleicht auch nicht an die erste stelle, auf jeden fall zu einem richtigen beratungsgespräch dazu. der arzt, der mögliche korrekturen verschweigt oder behauptet, nie welche zu haben, lügt sie schlichtweg an...auch wenn sie das vor der op vielleicht nicht gerne hören, wissen müssen sie es trotzdem.

mit freundlichen grüßen

dr. wolter

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