Pe-Berger:“vielen Dank für Ihre Anfrage, bei einem angeborener Größenunterschied der Brust zahlt in der Regel ”Mehr“vielen Dank für Ihre Anfrage, bei einem angeborener Größenunterschied der Brust zahlt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse die Angleichungsoperation. Gruß, Berger”Weniger