suca:“hallo, hätte da auch eine Frage, für mich grenzt das schon an Körperverletzung, wenn ich das so durc”Mehr“hallo, hätte da auch eine Frage, für mich grenzt das schon an Körperverletzung, wenn ich das so durchlese, nicht? sehe ich das falsch? "Strafrechtlich sind ärztliche Eingriffe der Körperverletzung gleichgesetzt, die nur dann nicht strafbar ist, wenn das Einverständnis der behandelten Person nach einer entsprechenden Aufklärung vorliegt und die Handlung auf dem Stand des aktuellen medizinischen Wissens vorgenommen wird (§§ 223 ff StGB)." @ Dr. Berger, so wie Sie schreiben, kommt das öfter vor? Für so etwas habe ich echt kein Verständnis, und das macht einem wirklich Angst, dass das in dem so fortschrittlichen D überhaupt passieren darf:O(