nordsee44:“Eine Klage einzureichen ist leider nur dann sinnvoll wenn die "andere Seite" auch offiziell zahlungs”Mehr“Eine Klage einzureichen ist leider nur dann sinnvoll wenn die "andere Seite" auch offiziell zahlungsfähig ist, sonst geht man große Gefahr später an allen zusätzlichen Kosten auch noch sitzen zu bleiben .... ich spreche hier aus eigener Erfahrung. Die GmbH hat lt. Bonitätsauskunft sehr hohes Risikoprofil und Dr. Schneider ist "nur" Geschäftsführer - kein Inhaber. Alles sehr schleierhaft. Wenn Du magst, können wir uns gerne hierüber "privat" autauschen - würde mich freuen.”Weniger