leider kann man ein taubheitsgefühl in der regel nicht wegoperieren, ein behandlungsfeh”Mehr“hallo iffi.
leider kann man ein taubheitsgefühl in der regel nicht wegoperieren, ein behandlungsfehler ist es normalerweise aber auch nicht, wenn dann ein aufklärungsfehler. insofern hat die offensichtliche verzögerungstatktik ihres arztes, die ich sehr unverständlich finde (ein jahr bis zur normalisierung kann übrigens wirklich "normal" sein), weder mit der 2-jahres- garantie noch mit einem verschleiern eines möglichen behandlungsfehlers zu tun. auf jeden fall täte ihr arzt gut daran, die ihnen zustehenden unterlagen, wie z. bsp. den op bericht, auszuhändigen. wenn sie sich einen anwalt nehmen um die herausgabe zu erreichen, dann wird der sicher weitere fehler suchen und auch wenn es ihnen wahrscheinlich nichts bringen wird, kann es ihrem arzt schon schaden. insofern rate ich ihnen, in die praxis zu gehen, den damen am empfang zu sagen, daß sie die 4!! monate urlaub nicht glauben und vor allem nicht akzeptieren und gerne sofort eine kopie der akte hätten. anderenfalls würden sie zu einem rechtsanwalt gehen und sich die akte dann auf diesem wege besorgen. ich denke, daß eine herausgabe dann sehr schnell möglich sein wird, befürchte aber für sie, daß sich daraus auch keine neuen möglichkeiten ergeben werden. eine entfernung der implantate kann eine besserung bringen, das risiko, daß es taub bleibt und sie nachher keine schönen bsuen mehr haben ist aber sehr groß, so daß es sehr gut überlegt sein sollte. alles gute.