Ma-Wolter:“Hallo Joy, ich kenne Ihre Ausgangslage ja nicht-aber bei einem UBU von 83 und vorausgesetzt einem A ”Mehr“Hallo Joy, ich kenne Ihre Ausgangslage ja nicht-aber bei einem UBU von 83 und vorausgesetzt einem A als Ausgang, kommt man mit 320g schon kaum auf ein C, sicher nicht auf ein D. Ich schreibe auf den Aufklärungsbogen immer genau die Lage, den Zugang und vor allem die Implantatgröße und rate allen hier, das genau so von Ihrem Chirurgen einzufordern. Denn die Aufklärung wird von beiden unterschrieben und gilt als Einwilligung zu genau dem besprochenen Eingriff. Wen Sie schreiben, dass 320g festgelegt wurden, bleibt die Frage wo das geschehen ist. Wenn der Arzt ohne plausible Erklärung, die bei Ihrer Ausgangslage -soweit aus der Ferne beurteilbar -gar nicht möglich ist, einfach noch weniger als vereinbart und sowieso weniger als als optisches Ergebnis gewünscht eingesetzt hat, vermute ich, dass die Aufklärung und damit Ihre Einwilligung unwirksam wäre. Das muss ein Rechtsanwalt prüfen. Wenn es so wäre, haben Sie weitgehende Rechte auf eine Erstattung oder sogar mehr... Auf jeden Fall ist eine solche Geschichte immer wieder so traurig zu lesen, zumal es so unnötig ist und für mich auch völlig unverständlich.... Viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen