Ma-Wolter:“Hallo locker85. Das hört sich dramatisch an und tut mir leid zuhören. Wie immer scheinen mehrere Din”Mehr“Hallo locker85. Das hört sich dramatisch an und tut mir leid zuhören. Wie immer scheinen mehrere Dinge falsch gelaufen zu sein und damit das Drama entwanden zu sein. Ein Gutachten, welches nicht von einem Gericht in Auftrag gegeben wurde, wird Ihnen leider, außer kosten, wenig bringen. Daher sollten sie eher einen Rechtsanwalt kontaktieren und das Gutachten über das Gericht in Auftrag geben lassen. Wahlweise können Sie zur schlichtjngsstelle gehen und dort eine Beurteilung bekommen. Das wäre der vermutlich kostengünstigere weg für Sie, der Ihnen die Variante beim Gericht danach nicht nimmt...haben sie als erstes Mal mit ihrem Arzt gesprochen und ihn gefragt ob seine Versicherung den Schaden übernehmen würde? Das sollte eigentlich immer der erste Schritt sein... Viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolter Berlin/Zürich Chirurgie/Ästhetische Chirurgie