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Forum für Schönheitsoperationen und SchönheitschirurgieJetzt Frage stellen
Serenissima: “Hallo Ashley, so wie du es hier schilderst ist sowohl eine Kostenübernahme der KK , als auch eine O” Mehr “Hallo Ashley, so wie du es hier schilderst ist sowohl eine Kostenübernahme der KK , als auch eine Operation vor der Volljährigkeit möglich, allerdings nur mit Einverständnis beider Elternteile. Dafür brauchst du zunächst Stellungnahmen aller behandelnden Ärzte (Gynäkologe, Orthopäde, ggf. Dermatologe ). Damit suchst du einen plastisch ästhetischen Chirurgen auf der eine Kassenärztliche Zulassung hat. Er (sie) wird dir sicher behilflich sein bei der Antragstellung. Evtl. gibt es dann eine Einladung zum MDK , oder eine Entscheidung nach Aktenlage, gegen die du bei Ablehnung aber auch Widerspruch einlegen kannst. Was die BH Größe betrifft, wenn du jetzt einen Unterbrustumfang von 70 hast , hast du ihn auch danach. Das entfernte Gewicht ist ziemlich unwichtig, wenn die Brust proportional zum Körper wesentlich zu groß ist und körperliche Beschwerden darstellt, wird eine Verkleinerung dich erleichtern. Psychische Gründe bitte nicht anführen , führt in der Regel zur sofortigen Ablehnung. Nimm deine Mutter am besten zu den Arztterminen mit , vielleicht braucht sie diese Art der Überzeugung.
Ich drück dir die Daumen.”
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