in diesem fall würde es wahrscheinlich schon reichen,w enn sie dokumentiert haben, d”Mehr“hallo jeannie.
in diesem fall würde es wahrscheinlich schon reichen,w enn sie dokumentiert haben, daß auf der kleineren seite das kleinere impli reingekommen ist (impliausweis) zusammen mit vorher bildern. wenn es nicht einen sehr guten anderen (von hier aus nicht erkennbaren) grund gab, die implis so einzulegen, dann ist es ganz offenscihtlich vertauscht worden. das sollte zwar nicht, kann aber natürlich passieren (ich schreibe bei jeder patientin beim anzeichnen vor der op auf die brust, was genau reinkommt, so daß es nie zu einer verwechselung kommt) - wenn, dann sollte der arzt aber auch eine korrektur machen und den fehler eingestehen, vor allem, wenn der unterschied selbst angezogen offensichtlich ist. wenn nichts anderes hilft, um mit ihm in kontakt zu treten (das nicht-antworten und wortlose verlassen des raumes ist ja die höchste form der unhöflichkeit und für einen arzt gegenüber seiner patientin auch völlig inakzeptabel), dann müssen sie einen rechtsanwalt schreiben lassen. die korrektur ist ja relativ schnell und einfach und ich denke, er wird sich dann schon darauf einlassen. eine unzufriedene patientin wäre für mich schon schlimm genug (für ihn anscheinend nicht), einen prozeß oder auch nur die meldung an die versicherung wird aber auch er sich lieber ersparen wollen... viel erfolg